Auf der Jahreshauptversammlung am 23.10.2023 wurden folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen, welche ab dem 01.01.2024 gültig sind.
>> Erwachsene von 8€ auf 10€
>> Familien von 15€ auf 18€
>> Kinder von 4€ auf 5€
>> ab dem zweiten Kind von 3€ auf 4€
>> Sozial/Passivbeitrag von 5€ auf 6€
Du kannst Dir die Beitrittserklärung hier gerne als PDF herunterladen, ausfüllen und an uns zurück senden….
… oder Du füllst einfach nachstehendes Formular aus und dein Antrag ist sofort bei uns!
Stand Januar 2024
(i) Vorgaben:
Bitte beachten! Es gilt: Mit Absenden dieser Beitrittserklärung erkenne ich die derzeit gültige Satzung des Vereins an. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift (Einzugsermächtigung) kann ich jederzeit widerrufen. Mir ist bekannt, dass das Geldinstitut zur Einlösung von Lastschriften nicht verpflichtet ist, wenn zum Zeitpunkt der Buchung das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Rücklastgebühren und alle im Zusammenhang mit einer Nichteinlösung von Beitragsforderungen dem Verein entstehenden Kosten gehen zu meinen Lasten. Die Lastschriftermächtigung erlischt automatisch bei ordnungsgemäßem Austritt aus dem Verein. Ausnahmefall: Sofern die Teilnahme am Einzugsverfahren nicht vereinbart ist, verpflichte ich mich, den im Voraus fälligen Beitrag vierteljährlich auf das Konto des Vereins zu überweisen. (Bitte die Kontonummer des Vereins erfragen). Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, stellt der Verein mir eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Die dem Verein für die Rechnungsstellung entstehenden Aufwendungen gehen zu meinen Lasten, gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Bei Beitragsrückständen ist entsprechend der Satzung zu handeln. Ein Austritt ist nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft sollte durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen. Fußball: Der Verein beantragt unmittelbar zu Beginn der Mitgliedschaft für das neue aktive Mitglied einen Spielerpass. Die Gebühren für die Ausstellung dieses Passes werden dem Verein in Rechnung gestellt. Beendet das neue Mitglied die Mitgliedschaft vor Ablauf eines Beitragsjahres, ist dem Verein die verauslagte Gebühr für die Ausstellung des Spielerpasses zu erstatten. Dies gilt ohne Ausnahme!